§ 28a BDSG anzeigen

Gelöst
faulsack Beiträge 84 Mitglied seit Montag Mai 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - 2. Oktober 2014 um 13:05
 anonymer Benutzer - 2. Oktober 2014 um 14:53
hallo!
Kann man ein normaler Bürger jemanden wegen Verstoß gegen § 28a BDSG anzeigen?Bitte um Antwort. Danke

1 Antwort

anonymer Benutzer
2. Oktober 2014 um 14:53
Eine Anzeige ist nichts anderes als eine Meldung.

Jeder Bürger kann jeder Behörde einen Sachverhalt melden.

Ob die Behörde daraufhin tätig werden darf oder muss, steht auf einem anderen Blatt. Pflichtgemäß damit befassen muss sie sich jedenfalls.