E. Johannsson
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Geändert am 20. Dezember 2018 um 08:17
Fabob
Beiträge10Mitglied seitMittwoch April 11, 2018StatusMitgliedZuletzt online:März 24, 2020
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11. April 2018 um 21:21
Guten Tag,
ich habe in 2013 nach Scheidung etc. 6.250,00 Euro als Stammkapital zur Gründung einer GmbH geleistet, als Existenzgründer.
Wie kann ich diese in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen?
Vielen Dank und beste Grüße!
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Die geleistete Einlage kann steuerlich grundsätzlich nicht gleich geltend gemacht werden. Erst wenn die GmbH-Beteiligung verkauft oder liquidiert wird, stellt die Einlage Anschaffungskosten dar, anhand deren Höhe sich der Gewinn und damit die Ertragsteuern bemessen lassen. In anderen Worten: Erst bei der Desinvestition spielt die Einlage eine steuerliche Rolle.
Geht es denn um eine Ein-Mann-GmbH? Da die GmbH eine Körperschaft ist, fällt sie unter die Steuerpflicht des Körperschaftsteuerrechts. Die GmbH versteuert somit selbst ihre Gewinne. Mehr dazu findest du hier auf der Seite der IHK.
"Ist ein Gesellschafter zu mindestens 25% an der GmbH beteiligt oder zu mindestens 1% und beruflich für die GmbH tätig, kann er zum Teileinkünfteverfahren optieren. Dann sind 60% der Einkünfte steuerpflichtig. Dafür kann der Gesellschafter Werbungskosten zu 60% geltend machen. Veräußert der Anteilseigner seine Anteile, die zumindest 1% ausmachen, muss er die Gewinne ebenfalls versteuern. Gleichzeitig können auch negative Einkünfte berücksichtigt werden".
Zitat nach www.steuerberaten.de/tag/beteiligung/gmbh/