dora1989
Beiträge16Mitglied seitDienstag September 3, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Januar 27, 2015
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14. Oktober 2014 um 15:45
dora1989
Beiträge16Mitglied seitDienstag September 3, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Januar 27, 2015
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16. Oktober 2014 um 18:00
Guten Abend zusammen! Kurze Frage(n).
Muss sich ein Arbeitgeber rechtfertigen, wenn er sein Assistentin feuern und an deren Stelle seinen Nichte einstellen will? Muss es in seinem Entlassungsschreiben erwähnen? Also den Grund für die Entlassung im Kündigungsschreiben eingeben? Wird dann die Rede von ordentlicher oder von Betriebsbedingten Kündigung? Er wäre ja bereit ihr paar Monaten zu geben, bis sie was hat. Er ist ihr das schuldig, wenn er ihr keine Abfindung geben kann/ will. Die Assistentin ist zwar top. Aber da der AG gerade schwere finanzielle Zeit durch und ein Familienbetrieb kommt jetzt wie gerufen. Mindestens wäre er nicht dazu verpflichtet einen Lohn zu zahlen. Danke
"Muss sich ein Arbeitgeber rechtfertigen, wenn er sein Assistentin feuern und an deren Stelle seinen Nichte einstellen will? Muss es in seinem Entlassungsschreiben erwähnen? "
Es kommt darauf an, wieviele Angestellte der AG hat. Das KSchG ist erst anwendbar bei einer bestimmten Mitarbeiteranzahl. Sind es weniger, kann der AG jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
"Wird dann die Rede von ordentlicher oder von Betriebsbedingten Kündigung?"
Das sind keine Begriffe, die sich widersprechen. Betriebsbedingte Kündigungen sind immer ordentliche Kündigungen.
dora1989
Beiträge16Mitglied seitDienstag September 3, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Januar 27, 20151 15. Oktober 2014 um 10:15
Vielen Dank S.H, dass Sie sich zu Wort gemeldet haben.
Also ja , es geht hier um eine einzige Angestellte. Sie ist bei dem seit etwa ein und halb Jahr eingestellt. Meiner Recherchen zur Folge beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Richtig???