Gero2014
Beiträge1Mitglied seitMittwoch Oktober 22, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 22, 2014
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Geändert am 1. Februar 2019 um 05:41
Gero2014 -
22. Oktober 2014 um 18:14
Hallo, folgende Frage:
Mein getrennt lebender Ehemann verlangt, unser gemeinsames Kind auch an seiner Adresse polizeilich zu melden. Der Umgang ist 40/60 geregelt (60% bei mir).
Welche Konsequenzen hat das? Muss ich mir Sorgen machen? Unser Verhältnis ist recht angespannt und ich vermute nichts Gutes.
Ja, das geht, zwei Meldeadressen zu haben: eine für den Erstwohnsitz (also bei Ihnen) und eine für den Zweitwohnsitz (bei ihm).
Zahlt er Ihnen Unterhalt? Nachehelicher Unterhalt? Kindesunterhalt? Wenn ja, ist ein steuerlicher Aspekt nicht auszuschließen. Vielleicht will er eine Lohnsteuerermäßigung oder Kinderfreibetrag beantragen. Haben Sie ihn nicht gefragt?
Hallo,
ich nehme an, der Vater bezweckt die Geltendmachung seines Beteiligtenrechts. Wenn ihm 40% des Umgangsrechts gewährt wurden, heißt es, dass er keine Gefahr für das Kind darstellt.
Dass euer Verhältnis angespannt ist, heißt nicht automatisch, dass Sie sich Sorgen machen müssen.
Das Kind bei beiden Elternteilen polizeilich melden? Also geht es um eine ladungsfähige Anschrift. Sorry, aber ich vermute auch nichts Gutes. Daher die folgenden Frage: Hat er vielleicht vor, eine Klage zu erheben? Bei Erhebung einer Klage sind nach § 130 ZPO ladungsfähige Anschriften aller Parteien anzugeben.
Meiner Meinung nach will Ihr "Ex" ein Sorgerechtsverfahren gem. § 1671 BGB anstreben, wenn er seine Adresse als den Zweitwohnsitz des Kindes angeben will.
Es tut mir leid, Ihnen mit meinem Feedback Angst eingejagt zu haben. Aber das ist nur eine reine Vermutung. Und Vorsicht ist geboten.
Das Kind ist fünf Jahre alt und lebt überwiegend bei mir. Wir sind wegen des Umgangs schon vor dem Familiengericht gewesen. Meldeadresse des Kindes ist bei mir. Ich habe keine Ahnung, warum er die doppelte Anmeldung will. Geht das überhaupt?