amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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14. November 2014 um 09:29
amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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1. Dezember 2014 um 10:03
eine Freundin von mir ist gestorben. Sie war verheiratet, jedoch im Trennungsjahr. Nun will ich jetzt gewusst haben , welche Rechte er ihr Nochehemann hat. Wird er z.B Anspruch auf Rente erheben kann?Jedem ist klar , dass alle ihre Versicherungsverträge mit deren Tod aufgelöst wird. Was ist aber mit deren Lebensversicherung
Lesen Sie auch:
Was passiert es mi Lebensversicherung nach Tod des Versicherten?
Da die beiden ja noch verheiratet waren, ist der Mann -Trennung hin, Trennung her- gesetzlicher Erbe, wenn er nicht durch Testament enterbt wurde (woran die wenigsten bei der ehelichen Trennung denken).
Als Ehemann steht ihm u. U. auch Witwerrente zu.
Rentenversicherungen fallen in die Ermasse und werden unter den Erben verteilt, mit Ausnahme der Rentenversicherungen bei denen (wirksam) ein Bezugsberechtigter bestimmt ist.
Einen guten Aufsatz über Lebensversicherungen im Erbfall findet man hier >>>
twenty two
Beiträge86Mitglied seitMittwoch Mai 8, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 201512 17. November 2014 um 17:23
Jedem ist klar , dass alle ihre Versicherungsverträge mit deren Tod aufgelöst wird. da liest du völlig daneben. Manche Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod vom Versicherungsnehmer.Doch mir fehlt jetzt die Zeit alles zu sagen, kann dir jedoch empfehlen, diesen Hilfstipp bezüglich der Kündigung von Versicherungsverträgen im Todesfall zu lesen
1. Dezember 2014 um 10:03