Dina.Din
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag August 14, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
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20. November 2014 um 11:22
isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 2015
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26. November 2014 um 15:23
Hallo zusammen,
mir gefällt ein Buch aus meiner Mutterkultur, welches ich gerne ins Deutsche übersetzen wollen. Darf ich es tun? Bin nicht übers Urheberrecht meines Heimlandes klar. ich glaube es würde eher es keins geben. Aber was ist mit dem deutschen?Findet es hier Anwendung? Danke
Mond.Bond
Beiträge91Mitglied seitMittwoch Dezember 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 201520 21. November 2014 um 16:22
Guten Abend!Deine Frage finde ich echt schwer zu beantworten. Denn sie bezieht sich auf Urheberrechtsgesetz eines fremden Landes. Du findest jeden Fall einen Text in Bezug auf Anwendung des deutschen Urheberrechts auf EU-Bürger und auf ausländische Staatsangehörige , hierzulande aber. Deine Frage soll ein Anwalt fürs Internationale Urheberrecht beantworten können.
Ich denke , es ist nicht nur ein Frage des Urheberrechtes des Landes, aus dem das zu übersetzende Werk stammt, sonder jedes Landes in dem die Übersetzung veröffentlicht werden soll.
Nach deutschem Recht ist eine Übersetzung wohl eine Bearbeitung des Ursprungswerks, sodass § 23 S. 1 UrhG gilt. "Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."
Wenn ich Autor wäre, würde ich mir auch verbitten, dass mein Werk ohne meine Erlaubnis von irgendwem und irgendwie übersetzt und veröffentlicht wird.
isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 20159 26. November 2014 um 15:23
S.H kann ich nur Recht geben bei jedem einzelnen Punkt.Wie die rechtliche Lage bei den EU-Bürger aussieht , liest mal HIER;
Ich würde sagen , versuch mal die Kontaktdaten des Autors herauszufinden, setzte dich mit dem Verlag in Verbindung und bespreche die Sache mit den zuständigen Leuten.Vll wäre der Schriftsteller/ Verlag damit einverstanden, sein Werk berühmt zu machen.
Ohne Genehmigung wäre es- meiner Meinung nach- geistlicher Diebstahl.Und das ist sowohl moralisch als auch gesetzlich falsch.