Mindestlohn und Nettolohnvereinabung

T.Wingz Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag November 25, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 25, 2014 - Geändert am 27. Januar 2019 um 04:33
 anonymer Benutzer - 25. November 2014 um 13:40
Moin.

Anfang nächstes Jahr kommt ja der Mindestlohn, daher stellt sich mir die Frage: Wie wirkt sich dieser auf Nettolohnvereinbarungen aus?

Ich habe schon Google befragt, aber finde da keine Info. Wenn also da jemand eine Ahnung hat dann wäre eine Antwort nett.

Grüße

4 Antworten

Sie finden hier einen Gehaltsrechner. Vorgegeben ist die gewöhnliche Brutto-Netto-Berechnung. Sie können das aber auf Netto-Brutto-Berechnung umstellen.

Im Übrigen müsste sich der Bruttolohn aus Ihrer Lohnabrechnung und ihrer Lohnsteuerbescheinigung ergeben. Zumindest müsste Ihr Arbeitgeber den Bruttolohn berechnet haben, denn er führt ja die Abgaben ab.
"Im Fall einer Nettolohnvereinbarung ist für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge der maßgebende Bruttolohn zu ermitteln. Die Hochrechnung von einem Nettolohn auf ein Bruttoarbeitsentgelt wird im sogenannten Abtastverfahren vorgenommen."

Grundsätzlich wird der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer über 18 Jahren in allen Branchen und Regionen gelten. Jedoch sind Ausnahmen für Tätigkeiten geregelt. Sollten Sie nicht unter diese Ausnahmen fallen, wird Ihr Arbeitgeber Ihren Bruttolohn logischerweise hochrechnen müssen.

Aber eins möchte ich gerne wissen: Geht es denn um einen Nebenjob auf 450-Euro-Basis? Auf welcher Basis wurde die Nettovereinbarung geschlossen?
T.Wingz Beiträge 2 Mitglied seit Dienstag November 25, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 25, 2014 1
Geändert am 27. Januar 2019 um 05:00
Auf welcher Basis das damals gerechnet wurde, weiß ich heute leider nicht mehr. Tatsache ist, ich habe seit 1994 eine Nettolohnvereinbarung mit meiner Arbeitgeberin. Diese wurde in den vergangenen 20 Jahren dreimal angepasst, zuletzt als ich geheiratet habe vor 7 Jahren.

Nein, es geht nicht um einen Nebenjob (dazu hätte ich überhaupt keine Zeit), sondern um meinen Hauptjob in der Gastronomie (verheiratet, 2 Kinder und Nettolohnvereinbarung von 1007,54 €).

Eine weitere Frage hätte ich noch: Wie wird das Abtastverfahren gemacht bzw. wo könnte man diesen Vorgang nachlesen?
Libéka.pAparoni Beiträge 92 Mitglied seit Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
Geändert am 27. Januar 2019 um 04:48
Hi,

Zitat:
"Ab 1. Januar 2015 gilt im Gastgewerbe der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Eine Übergangsregel bis 2017 in ostdeutschen Restaurants oder Cafés wird es nicht geben. Die Verhandlungen dazu sind nun gescheitert.
Grundsätzlich gilt ab 1. Januar 2015 für alle Branchen der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn. Bis 31. Dezember 2016 kann jedoch durch Tarifvertrag vom Mindestlohn nach unten abgewichen werden. Ab 2017 sind solche Ausnahmen dann nicht mehr möglich".

Quelle

Ihr Arbeitgeber muss Ihren Lohn anheben, will er keine strafrechtlichen Konsequenzen am Hals haben (angenommen Ihr Stundenlohn ist unter der gesetzlichen Grenze natürlich).