AGB: handtaschen durchsuchen?

merle - 1. Dezember 2010 um 21:28
 ratti - 1. Dezember 2010 um 21:30
Hallo

im kino an der kasse steht ein schild, dass jeder, der hier einkauft, sich die tasche durchsuchen lassen muss . damit man eben keine kaugummis usw. klaut.

darf man das überhaupt in seine AGB schreiben?

1 Antwort

hier musst du prüfen, ob die klausel gegen gegen § 307 BGB verstößt (recht und glauben).
da das ganze eine einzelfallentscheidung ist, kann ich dir nicht 100 %ig sagen, was die rechtssprechung in deinem fall sagen würde.
ich kenne jedoch den fall von solchen klauseln im supermarkt und hier wurde eindeutig gesagt, dass solch eine klausel unwirksam ist, weil sie den kunden unangemessen benachteiligt (privatsphäre usw.).
eine durchsuchung soll nur bei konkretem verdacht möglich sein.