Guten Tag zusammen! Gibt es noch einen gesetzlichen Anspruch auf Karenztage? Z.B. wenn der Arbeitnehmer Migräne hat?
Wenn ja, wie viele und wo steht das?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich weiß nicht, ob mit dem § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG die Karenztage gemeint sind. Nehmen wir an, ich wäre morgens aufgestanden, habe Migräne, kann damit nicht arbeiten gehen, gleichzeitig wäre ein Arztbesuch überflüssig. Bleibe dann ein bis drei Tage ohne Attest zum Auskurieren im Bett. Gehe dann arbeiten. Weder Mahnung noch Lohnabzug.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
S.H! Danke für die Antwort.
Das heißt, wenn ich nicht zum Arzt gehe, kriege ich Ärger mit meinem Chef? Es geht darum, dass es keine Medizin gegen Migräne gibt. Daher wäre es überflüssig, dem Arzt einen Besuch abzustatten.