Liebe Oma
Beiträge76Mitglied seitDienstag September 4, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 10, 2015
-
12. Dezember 2014 um 09:13
anonymer Benutzer -
18. Dezember 2014 um 10:58
Guten Tag zusammen!
Muss ich es schriftlich festhalten ,wenn ich meine Tochter damit beauftragen, meine Organe nach meinem Tod spenden.Via Testament oder Vollmacht oder wie auch immer?Ich muss nämlich einer OP unterziehen. Und unter der Narkose werde ich so gut wie tot sein.Danke
einen Organspendeausweis aus und sagen Sie bei der Aufnahme im Krankenhaus Bescheid, wenn die nicht sowieso danach fragen. Ihre Angehörigen sollten natürlich auch Bescheid wissen.
Das testamentarisch zu bestimmen macht keinen Sinn, da das testament erst Wochen nach dem Sterbefall eröffnet wird. Dann ist es zu spät.
Vielleicht sollten Sie (zusätzlich) eine Patientenverfügung unterrichten. Dazu finden Sie ein Muster beim Bundesjustizministerium hier
nIJAIQINKTQ
Beiträge9Mitglied seitFreitag Juli 18, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Februar 19, 2015 15. Dezember 2014 um 11:16
hallo liebe Oma ! Hier finden Sie ein Kostenfreies Muster für Patientenverfügung/Vollmacht im Krankheitsfall ... Wie S.H bereits gesagt hat, bis man das Testament eröffnet wird, wäre es zu spät.
Alles Gute wünsche ich Ihnen!
Liebe Oma
Beiträge76Mitglied seitDienstag September 4, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 10, 20152 16. Dezember 2014 um 10:16
Guten Tag zusammen,
Mich stört ja etwas und brauche einen weiteren Ratschlag von euch. Weiß nicht sonst , wo ich Rat suchen soll.
Diese Patientenverfügung , die ich verfassen muss( bin auch dabei)wird man sie anfechten können? Es geht darum , dass mein Mann aus seine religiöser Überzeugung gegen die Organspende ist. Bei denen ist sogar Blutspende verboten. Sollte man diese Verfügung irgendwann anwenden muss , wird sie mein Mann anfechten können? Wenn ja , wie werde ich es verhindern können? Vielen Dank und es tut mir Leid dass ich euch immer wieder stören muss.
Die Patientenverfügung ist nicht anfechtbar, es sei denn es gelingt, Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit zu wecken.
Eine Patientenverfügung sollte immer auch von einer Vollmacht zur Durchsetzung flankiert sein.
Ich würde so etwasw immer notariell beurkunden lassen. Ich bin kein Freund der vielen Formulare, die durch das Internet geistern. Bei notarieller Beurkundung kann keiner kommen und sagen, der Verfügende/Vollmachtgeber habe nicht gewusst, was er unterschreibt. Zudem richtet der Notar sein besonderes Augenmerk auf die Geschäftsfähigkeit.
15. Dezember 2014 um 10:01