ich habe zwei Yorkshireterrier und da ich keine Kinder habe, möchte ich Sie im Falle meines Ablebens zu meinen rechtmäpigen Erben einsetzen.
Welche Formulare muss ich dafür ausfüllen?
Hallo!
Ich fürchte, da werden Sie ein Problem bekommen. Undzwar nicht mit den Formularen.
In Deutschland können Tiere nicht erben, da sie laut § 90 a BGB wie Sachen behandelt werden. Es können nur natürliche und juristische Personen als Erben eingetragen werden.