Zusammenveranlagung: Kindergeld und Kinderfreibetrag

nIJAIQINKTQ Beiträge 9 Mitglied seit Freitag Juli 18, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 19, 2015 - Geändert am 21. Dezember 2018 um 05:39
RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - 12. Januar 2015 um 14:13
Hallo zusammen,

ich weiß, Steuern sind kein Topthema, aber ich brauche ein paar Infos evtl. Ratschläge.
Ich habe meine Verlobte geheiratet. Sie will auf keinen Fall aus ihrer Kirche austreten. Wir haben vor, Zusammenveranlagung zu wählen. Zusammen verdienen wir 78.525 Euro netto. Dazu will ich ihre Tochter (aus erster Ehe) adoptieren. Nun lautet die Frage, ist es sinnvoll, Zusammenveranlagung zu wählen? Soviel ich weiß, kann man Kindergeld und Kinderfreibetrag nicht gleichzeitig beantragen. Oder doch? Kann man irgendwie die Kirchensteuer umgehen, wenn der Kirchenaustritt für meine Frau nicht in Frage kommt?
Danke schonmal für eure Tipps.

2 Antworten

tobias.60 Beiträge 68 Mitglied seit Dienstag Mai 14, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2015 19
Geändert am 21. Dezember 2018 um 05:49
Zusammen oder getrennt veranlagen lassen? Im Regelfall ein klares Ja für Zusammenveranlagung, denn schon wegen der Anwendung des günstigen Splittingtarifes ist für die meisten Eheleute die Zusammenveranlagung vorteilhaft.
Auf euer Anliegen bezogen jetzt: Sollte deine Frau noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen (du redest von einem Kind aus erster Ehe), dann rate ich euch, die besondere Veranlagung zu wählen. Dadurch werden Ehegatten steuerlich so behandelt, als wären sie nicht verheiratet. Doch ist sie nur jeweils für das Jahr, in dem geheiratet wurde.
Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig beantragen? Nein, entweder oder, beides gleichzeitig geht nicht.
RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 15
Geändert am 24. Januar 2019 um 03:56
Hallo,
bei glaubensverschiedener Ehe ist im Regelfall das sogenannte Kirchgeld zu zahlen. Doch das hängt von eurem Bundesland ab. Sieh dir das Kirchengesetz eures Bundeslandes an. Solltest du nicht weiterkommen, sag Bescheid und ich werde dir gerne weiterhelfen.