Ching Chun
Beiträge14Mitglied seitFreitag November 22, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Januar 16, 2015
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Geändert am 1. Februar 2019 um 06:48
Ching Chun
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16. Januar 2015 um 12:12
Guten Abend euch allen,
mein Vater ist in Hartz IV gerutscht. Als er heute das staatliche Geld beantragen wollte, haben die ihm Hartz IV in die Hand gedrückt und verlangen unter anderem meinen Einkommensnachweis. Was habe ich bitte schön mit der Sache zu tun? Der wohnt 150 km von mir entfernt und ich bin nicht für ihn zuständig. Vielleicht in moralischer Hinsicht, aber nicht was die Kohle angeht. Ist dies rechtens?
Lesen Sie auch:
Mein Einkommensnachweis für Hartz-IV-Antrag des Vaters?
Sie sind Ihrem Vater - grundsätzlich - zum Unterhalt verpflichtet, denn
"Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren" (§ 1601 BGB).
Unterhalt geht - wiederum grundsätzlich - Sozialleistungen vor.
Ihre Unterhaltsverpflichtung besteht nur im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit, die aufgrund der von Ihnen verlangten Einkommensbelege überprüft werden soll.
Vielen Dank S.H. für Ihre Zeit und für Ihre Antwort.
Hab mir die Übersicht angeguckt, fand sie richtig hilfreich und das habe ich Ihnen zu verdanken. Doch habe ich mir die Aufenthaltspreise vom Seniorenheim im Netz angeguckt und ich kippte fast vom Stuhl. Dafür würde ich mein letztes Hemd verkaufen müssen.
Ich denke, ich kann Sie etwas beruhigen. Sie sind nur im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit zur Zahlung verpflichtet und dabei werden Freibeträge berücksichtigt.
Danke S.H., mehr oder weniger haben Sie mich beruhigt. Hab ehrlich gesagt mit dem Gedanken gespielt, keine Unterlagen herzugeben. Aber mein armer Vater wird dann ein echtes Geldproblem haben. Daher abwarten und Tee trinken. Mal sehen, wie der Vaterunterhalt berechnet wird.