Aufenhalterlaubnis einer nicht EU-Bürger verheiratet mit einem E
quirio1983
Beiträge1Mitglied seitMittwoch Januar 7, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Januar 7, 2015
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7. Januar 2015 um 21:08
Guelzem4152647854 -
8. Januar 2015 um 12:25
Guten Abend,
Mein Name ist Federico, habe italienische Staatsangehörigkeit und bin mit einer Mexikanerin verheiratet.
Wir haben in Spanien geheiratet und im 2010 sind wir nach Argentinien gegangen. Vor 2 Monate bin in wieder in Deuschland und sie ist am 16. Dez angekommen.
Wir haben schon einen Termin in dem Ausländerbehörde für den 16. März. Sie ist direkt mit als Turistin gekommen. Ich wollte halt fragen, ob sie ohne Probleme die Aufenhalterlaubnis bekommen sollte oder wird es ein Problem geben. Wir sind in Berlin.
sun?
Beiträge56Mitglied seitFreitag September 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201510 8. Januar 2015 um 10:15
hallo!
Tief durchatmen!! Gar keine Probleme kommen auf euch zu ...
Bürger aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, [.......], Mexiko, können auch ohne ein Visum einreisen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Als Italiener - also - EU - Bürge , hast du wie jeder Unionsbürger hat das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten; selbstverständlich und deiner Frau mitzunehmen . Mit anderen Worten Ihre Frau darf nach der Heirat die Aufenthaltserlaubnis nach § 39 Nr. 3 AufenthV in Deutschland einholen.
man sagt im Deutschen warum schwer , wenn es leicht geht? Wieso beantragst du ihr die italienische Bürgerschaft nicht und sie wird sich nur beim Einwohnermeldeamt anmelden lassen. Soviel ich weiß , man kann sie 03 Jahre nach Heirat bekommen.