Fragen zur kirchlichen Trauung

Gelöst
isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - 13. Januar 2015 um 15:13
Mond.Bond Beiträge 91 Mitglied seit Mittwoch Dezember 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 - 23. Januar 2015 um 14:00
Guten Abend!

Da ich mich bisschen verloren fühle , will ich euch um Rat fragen.
Es geht darum , dass ein muslimischer geschiedener Freund seine katholische Freundin die Ehe eingehen will, standesamtlich wäre es kein Problem. Aber was ist mit der katholischen Kirche? Wird sie die Trauung akzeptieren oder muss er konvertieren? Das wäre die erste Frage.
Die zweite Frage lautet: kann man die Vereinbarungen zum Unterhalt, zu Immobilien oder zum Sorgerecht des gemeinsamen Kindes bei der Kirchlichen Ehe treffen oder eher bei der Schließung der Zivilehe? Oder bei den beiden? Vielen Dank an allen , die sich Zeit nehmen werden, die Fragen beantworten zu können.

2 Antworten

anonymer Benutzer
13. Januar 2015 um 20:03
Zu 2:

Bereits Verlobte können einen Ehevertrag schließen, für den Fall der Heirat. Gemeint ist damit aber die Zivilehe. Die kirchliche Trauung hat keine zivilrechtlichen Folgen. Bindende Sorgerechtsvereinbarungen sind nicht möglich.

Zu 1

gibt es hier eine interessante Abhandlung >>>

>http://www.google.de/...

Keine Ahnung, was die katholische Kirche dazu sagt, dass Ihr Freund geschieden ist, wenn die vorherige Ehe nicht christlich geschlossen worden war.
Mond.Bond Beiträge 91 Mitglied seit Mittwoch Dezember 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 20
23. Januar 2015 um 14:00
ich meine man soll sich das sogenannte Dispens von der Formpflicht holen...Doch würde ich empfehlen auf Nummer 01 zu gehen und beim Kirchlichen Ehegericht erkundigen