isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 2015
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13. Januar 2015 um 15:13
Mond.Bond
Beiträge91Mitglied seitMittwoch Dezember 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 2015
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23. Januar 2015 um 14:00
Guten Abend!
Da ich mich bisschen verloren fühle , will ich euch um Rat fragen.
Es geht darum , dass ein muslimischer geschiedener Freund seine katholische Freundin die Ehe eingehen will, standesamtlich wäre es kein Problem. Aber was ist mit der katholischen Kirche? Wird sie die Trauung akzeptieren oder muss er konvertieren? Das wäre die erste Frage.
Die zweite Frage lautet: kann man die Vereinbarungen zum Unterhalt, zu Immobilien oder zum Sorgerecht des gemeinsamen Kindes bei der Kirchlichen Ehe treffen oder eher bei der Schließung der Zivilehe? Oder bei den beiden? Vielen Dank an allen , die sich Zeit nehmen werden, die Fragen beantworten zu können.
Bereits Verlobte können einen Ehevertrag schließen, für den Fall der Heirat. Gemeint ist damit aber die Zivilehe. Die kirchliche Trauung hat keine zivilrechtlichen Folgen. Bindende Sorgerechtsvereinbarungen sind nicht möglich.
Mond.Bond
Beiträge91Mitglied seitMittwoch Dezember 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 201520 23. Januar 2015 um 14:00
ich meine man soll sich das sogenannte Dispens von der Formpflicht holen...Doch würde ich empfehlen auf Nummer 01 zu gehen und beim Kirchlichen Ehegericht erkundigen