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Beiträge47Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 2015
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Geändert am 29. Dezember 2018 um 02:20
horstt
Beiträge7Mitglied seitFreitag März 27, 2015StatusMitgliedZuletzt online:März 29, 2015
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29. März 2015 um 10:37
Guten Tag!
Vorgestern hat man meiner 18-jährigen Tochter einen Handyvertrag mit Auszahlung für 1 € angedreht. Doch habe ich ihr geraten, Abstand von diesem Vertrag zu nehmen. Gestern hat sie ein Widerrufsschreiben verfasst. Sie wollte es beim Shop mit dem Handy und allen Handyunterlagen abgeben, doch der Herr dort meinte, ein Widerruf wäre nicht möglich. Er hat Irgendeinen § erwähnt. Ist dies rechtens?
Schau doch mal im Vertrag nach bezüglich Kündigung und Widerrufsrecht.
Ich würde sagen, du hast 14 Tage Widerrufsrecht oder Rückgabe.
Andererseits kannst du mit deiner genannten Begründung auch auf eine außerordentliche Kündigung setzen.
Die Voraussetzungen für einen Widerruf liegen bei Ihrer Tochter wohl nicht vor.
"Im Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes einem Verbraucher, z. B. einem Käufer, gegenüber einem Unternehmer, z. B. einem gewerblich tätigen Verkäufer, bei speziellen Vertragsarten ein Recht zum Widerruf:
Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB); hierbei wurde mit der Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise eBay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel Online-Shops) gleichgestellt
eilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes)
und im Versicherungsrecht"