dora1989
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Geändert am 19. Dezember 2018 um 03:29
tobias.60
Beiträge68Mitglied seitDienstag Mai 14, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 11, 2015
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30. Januar 2015 um 15:14
Hallo!
Bin als Kellnerin bei einem Café. Habe ein Problem mit meinem Chef wegen der Einführung des Mindestlohns. Der hält sich zwar dran, dafür muss ich aber länger arbeiten, sprich unbezahlte Überstunden. Was kann man tun? Danke für die Aufklärung.
Erkundigen Sie sich doch einmal telefonisch beim zuständigen Minsterium.
Das MiLoG enthält in erster Linie arbeitsrechtliche Regelungen. Aus diesem Grund wurde beim Bürgertelefon des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Mindestlohn-Hotline eingerichtet.
Unter der Nummer 030/60 28 00 28 werden dort montags bis donnerstags zwischen 8 und 20 Uhr Fragen zum Mindestlohn beantwortet.
Bitte teilen Sie uns das Ergebnis Ihres Telefonats mit.
Mit oder ohne Einführung vom Mindestlohn gilt dasselbe Prinzip: Gemäß § 612 Absatz 1 BGB gilt eine Vergütung nur dann als stillschweigend vereinbart, wenn für die Leistung der Überstunden eine Vergütung zu erwarten ist. Mit anderen Worten kann der Arbeitgeber die Ableistung unbezahlter Überstunden nur verlangen, soweit dies zuvor wirksam vertraglich vereinbart wurde. Was steht denn in Ihrem Arbeitsvertrag in Bezug auf die Überstundenvergütung?
Sie können mich ruhig feige nennen S.H. Doch habe ich Angst davor, rausgeworfen zu werden. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollen andere anrufen. Meiner Kollegin wurde heute gekündigt. Begründung: Sie machte Feierabend zu ihrem regulären Feierabend, obwohl sie zum Ableisten der angeordneten Überstunden verpflichtet sei. Hab ein zu füttern. Danke trotzdem für die Antwort.
@ Dora 1989:"Sie können mich ruhig feige nennen S.H."
: Das stimmt, was Sie sich vorwerfen, denn eine Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht.
Zu ihrer Information:
Es ist eine Straftat, wenn gesetzlicher Mindestlohn nicht gezahlt wird (Beschluss vom 1.12.2010, Az. 2 S 141/10). Was auf Ihren Arbeitgeber zukommen kann, ist dem § 21 Mindestlohngesetz zu entnehmen.
Ich halte Sie nicht für feige, sondern habe Verständnis für Ihre Situation.
Sie sollten sich aber trotzdem einmal telefonisch erkundigen. Das geht bestimmt anonym. Dann wissen Sie wenigstens Bescheid.
Zudem sollten Sie Ihre Stunden dokumentieren. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis einmal endet, können Sie immer noch Lohn geltend machen (wenn er nicht verjährt ist oder eine Ausschlussfrist überschritten ist).
Der Anspruch auf Bezahlung von Überstunden steht immer zur Debatte. Wie sind die Überstunden in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt? Müssen Sie sie überhaupt leisten? Sie können die unbezahlten Überstunden nur verlangen, soweit dies zuvor wirksam vertraglich vereinbart wurde. Andernfalls können Sie es sich abschminken.