isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 2015
-
30. Januar 2015 um 09:37
isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 2015
-
4. Februar 2015 um 16:07
Hallo
weiß jemand, wann der Anspruch auf Zahlung aus einem Schadensfall gegenüber der Versicherung verjähren? Meine Versicherungsbetreuerin moechte nix dazu sagen.Danke
Betrifft die Frage Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegbners oder Kaskoansprüche gegen die eigene Versicherung?
Schadensersatzansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversichetrung verjähren in drei Jahren, wobei die Verjährung am Ende des Jahres beginnt, in dem die Ansprüche entstanden sind. Die Verjährung wird gehemmt, wenn man die Ansprüpche bei der gegn. HV anmeldet. Die Hemmung endet mit endgültiger Ablehnung durch die Versicherung.
isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 20159 2. Februar 2015 um 10:06
danke S.H der Rückmeldung.. Also ja , es geht darum , dass meine Gegenpartei Wind machte und ich habe nichts zu seiner Person/ Versicherung machen können... ( war umgekippt)... Anzeige gegen unbekannte habe ich gemacht. Doch meine Eigene Versicherung zahlt bisher nicht( der Unfall ist jetzt 04 Monate her) und weiß nicht, ob die Einschalung des Rechtsanwaltes lohnt.Daher auch meine Frage.
Nach vier Monaten ist das bestimmt noch nicht verjährt. Da gilt wohl hier die dreijährige Verjährungsfrist.
isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 20159
>
anonymer Benutzer
4. Februar 2015 um 16:07
Da bin ich echt beruhigt.Danke sehr.. Ich mache mich mich morgen auf dem Weg zur Verbraucherzentrale und lass mich dort bei deren Anwalt beraten... Mal sehen ,was ich noch erreichen kann... Blöderweise habe ich schon 2013 meine Rechtsversicherung gekündigt und jetzt bin ich knapp bei Kasse.