al mouwahida
Beiträge11Mitglied seitDonnerstag Januar 30, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Februar 6, 2015
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Geändert am 5. September 2018 um 07:03
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag September 15, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 8, 2017
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21. Oktober 2016 um 12:50
Hi , hab mir gestern die polizeiliche Show " Schneller als die Polizei erlaubt" geschaut wo der Typ seine Auto mit kaputter Scheibe gefahren hat... Nun fällt mir eine Frage ein und zwar , wie wäre es wenn ein Brillenträger beim Autofahren die Brille kaputt geht? Macht er sich dafür strafbar?
Das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen ist dann beim Autofahren Pflicht. Das Nichttragen stellt lt. § 79 Nr. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld von 25 Euro geahndet. Verursacht der Autofahrer ohne Brille einen Unfall, kann dies sogar einen Straftatbestand darstellen (Fahrlässigkeit).
Trägt ein Brillenträger keine Brille (gegebenenfalls Kontaktlinsen) bei Autofahren begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 79 Nr. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und wird mit einem Verwarngeld von 25 Euro geahndet. Geht die Brille beim Autofahren kaputt, ist es zulässig, nur bis zur nächstliegenden Werkstatt ohne Brille zu fahren ggb. wird das Auto bis dahin abgeschleppt.. Glückssache jedoch , wenn ein Fahrer dem Polizist davon überzeugt, dass die Brille unterwegs kaputt gegangen ist. Meiner Meinung nach ist es schwer dies nachzuweisen.
danke S.H der Rückmeldung , die Gesetzlage ist mir klar ... würde mich auch nicht in Gefahr bringen, mindestens nicht freiwillig wollen, doch meine Frage bezieht sich drauf , wie wäre ' s ,wenn die Brille beim Autofahren kaputt geht? Der Typ bei der o.g Sendung ist ohne Autoscheibe gefahren; Bei der Polizeikontrolle wurde es gemeint , man darf nur damit bis in den nächsten Werkstatt fahren. Also gilt das Selbe für die Fahrt ohne Brille?
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag September 15, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 8, 201756 21. Oktober 2016 um 12:50
Es kommt drauf an, ob derjenige in seinem Führerschein eine Brille als Hilfsmittel eingetragen hat oder nicht. Wenn sie dort NICHT drinsteht, braucht man sie THEORETISCH nicht, wie es praktisch aussieht ist eine andere Sache !