beamter
Beiträge2Mitglied seitDonnerstag Februar 5, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 6, 2015
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5. Februar 2015 um 16:21
Qchinka -
6. Februar 2015 um 12:15
Ich bezog Anfang Januar ein Medikament-vom Arzt verordnet- und bezahlte dafür 273,00 €.
Dieses Med. nehme ich schon 15 Jahre. Die Kasse erstattete mir dieses Mal nur € 50], mit der Begründung es gibt seit 1.Jan 2015 andere Vorschriften]. Meine Frage? Muß ich mir das gefallen lassen, ohne vorher informiert zu werden?
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Beiträge9Mitglied seitDonnerstag Dezember 5, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Februar 5, 2015 5. Februar 2015 um 16:29
"es gibt seit 1.Jan 2015 andere Vorschriften " Und davon haben Sie nichts mitbekommen? "Muß ich mir das gefallen lassen", natürlich nicht. die Krankenkasse unterliegt der Informationspflicht und sie hat sie verletzt, daher haben Sie den besten Grund deine Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen.
informieren Sie jeden einzelnen betroffenen Bürger bevor Sie einen belastenden Verwaltungsakt erlassen, dass sich die Rechtslage geändert hat, oder erwarten Sie, dass sich der Bürger selbst über seine Rechte auf dem Laufenden hält?
ok, bin auch der Meinung , dass Ihre Krankasse Sie es Ihnen mitteilen müssen... Doch eine Gegenfrage : käme eine Zusatzversicherung für Medikamente, Brillen und Auslandsreisen fuer Sie nicht in Frage?
Wie bitte ? Privatversicherung ist sowieso teuer? Durch Zusatzversicherung wird sie überteuer , dazu schließt sie Medikamente aus???? Bor! Mann! An Ihrer Stelle würde ik doch durch den Kopf gehen lassen ,wat besseres zu suchen... den Grund zur Sonderkündigung haben Sie schon mal auf ein goldenes Tablett.