kurze Frage bitte und zwar ob die Gärten zu privilegierte Eigentürme gehören. Ich meine die 100 Meter Abstand müssen gehalten werden , oder etwa nicht? Es geht darum , dass mein Nachbar irgendwelche japanische Pflanze einpflanzt und ich leide an den Stank. Was kann man in so einem Fall vorgehen?Wird es eine Klage was bringen? Wird es was bringen , wenn ich bei der Polizeistelle einen Anruf tätigen werde?
hmm, was die Gartengrenze angeht, sollen Sie sich einen Blick ins Nachbarrecht Ihres Bundeslandes verschaffen. Wat den Gestank angeht , können Sie nur was unternehmen , wenn dieser in Ihrer Wohnung dringt.