amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 201511 11. Februar 2015 um 13:50
S.H!
also ja , es geht nur um eine Freundin als Altenpflegerin bei der Caritas! Und Ihr leben mit ihrem Mann ist unerträglich nach Ehebruch geworden. Sie will schon Wie Sie es wissen müssten , das ist nicht direkt katholische Kirche, sonder ein Teil davon.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 14. Mai 2015 um 19:21
"Kein Kündigungsgrund"
So generell gesagt ist das nicht richtig.
Zwar hat die Deutsche Bischofskonferenz kürzlich eine Liberalisierung des kirchliche Arbeitsrechts empfohlen. Es bleiben aber auch danach Bereiche bestehen, in denen eine Wiederverheiratung nach Scheidung einen Kündigungsgrund darstellen kann.
Grundsätzlich von der liberaleren Regelung ausgenommen sind pastoral-katechetische und bischöflich besonders beauftragte Mitarbeiter. Für diese Gruppe bleibt die bisherige Rechtslage bestehen: Sie unterliegen "erhöhten Loyalitätsforderungen" und müssen deswegen bei Wiederheirat oder Eingehen einer Lebenspartnerschaft mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung rechnen.
Dazu dürfte aber natürlich eine Altenpflegerin bei der Caritas nicht zählen.