Berti
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2. Dezember 2010 um 12:16
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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2. Dezember 2010 um 12:24
Hallo zusammen. Mir ist das passiert, was ich schon im Titel beschrieben habe. Leider war dies ein hochpreisiger Laptop, den ich überhaupt nicht kaufen wollte. Muss ich ihn jetzt in Raten abstottern oder geht das auch anders?
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 2. Dezember 2010 um 12:24
Hallo!
Sie schreiben "bestellen", also gehe ich von einem Internet-Versandhandel aus. Dann haben Sie das normale 14 tägige Widerrufsrecht. In allen anderen Fällen bleibt eine Anfechtung wegen "Erklärungsirrtums". Das müssen Sie so nicht schreiben, aber Sie müssen dem Verkäufer Ihren Irrtum mitteilen, dann muss er das Gerät zurücknehmen.