mirsomir
Beiträge119Mitglied seitSonntag Januar 5, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 11, 2022
-
17. Februar 2015 um 15:18
horstt
Beiträge7Mitglied seitFreitag März 27, 2015StatusMitgliedZuletzt online:März 29, 2015
-
29. März 2015 um 10:26
Servus zusammen,
Ich war vor kurzer Zeit wiedermal krank, und musste natürlich zum Arzt, und dort habe ich zwei Medikamente verschrieben bekommen. Als ich die Medikamente in der Apotheke besorgen wollte, musste ich fast 20 Euro dazu zahlen. Sie meinten das ich mit dem Rezept nur einen bestimmten Preis umsonst bekommen, bzw. das die Krankenkasse zahlt, aber für die Differenz muss ich selber aufkommen.
Wieso habe ich dann überhaupt eine Krankenkasse wen ich selber für meine Medikamente bezahlen muss?
Gibt es denn Möglichkeiten um von dieser Zuzahlung befreit zu werden?
So funktioniert das System halt. Mit einem Rezept das die der Arzt gibt, wird nur ein bestimmter Preis bezahlt, da die Krankenkassen nicht jeden Preis bezahlen wollen den die Hersteller festlegen.
Für die Medikamente werden sogenannte Festbeträge entrichtet, und für diese kommt dann die Krankenkasse auf, also falls dir der Arzt ein Medikament verschreibt das diesen Preis überschreitet, dann ist er verpflichtet den Patienten darauf hinzuweisen.
Damit es nicht zu Situationen kommt wie bei dir.
Möglichkeiten um von der Zuzahlung befreit zu werden gibt es meines Wissens nicht, außer du wirst chronisch krank. Dann hast du für einige Sachen Zuzahlungen zu machen, aber die unterscheiden sich von den Zuzahlungen die gewöhnliche Patienten machen.
horstt
Beiträge7Mitglied seitFreitag März 27, 2015StatusMitgliedZuletzt online:März 29, 20152 29. März 2015 um 10:26
Erst wenn der Versicherte zwei Prozent seines HAUSHALTSEINKOMMENS zugezahlt hat, ist eine Befreiung möglich. Bei vorliegen einer schwerwiegend chronischen Erkrankung beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Die Befreiung gilt dann für alle mit dem Versicherten im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern Sie keinen eigenen Versicherungsschutz haben. Nur wegen einer "Nichtveranlagungsbescheinigung" wird NIEMAND befreit!