Wohnungsklage

Gelöst
JosipDomic Beiträge 1 Mitglied seit Sonntag März 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: März 1, 2015 - Geändert am 2. Februar 2019 um 03:31
 JosioDomic - 5. März 2015 um 00:08
Hallo,
Frage zur Wohnungsklage: Alleinerziehende Mutter mit 3 Jahre altem Sohn hat Wohnungsklage bekommen. Die Frage ist, wird diese fallengelassen, falls sie vor dem ersten Gerichtstermin eine andere Wohnung findet. Und kann man Mutter und Kind einfach so auf die Straße schmeißen?
Im Voraus Danke für Ihre Antworten.

5 Antworten

"Die Frage ist, wird diese fallengelassen, falls Sie vor dem ersten Gerichtstermin eine andere Wohnung findet?"
Wenn die Mutter eine andere Wohnung vor dem ersten Gerichtstermin finden sollte, dann ist die Wohnungsklage logischerweise vom Tisch.

Also wenn ich das richtig verstehe, geht es um Zahlungsverzugskündigung und der Zahlungsrückstand ist ausgeglichen worden. Daher gibt es meiner Meinung nach eine Chance darauf, mit dem Vermieter einen Deal zu machen und die Fortsetzung oder Neubegründung des Mietverhältnisses zu ersuchen.

"Kann man Mutter und Kind einfach so auf die Straße schmeißen?"
Das lässt sich meiner Meinung nach ausschließen, nichtsdestotrotz würde ich der Mutter dazu raten, ihre Bemühungen eine neue Wohnung zu finden zu dokumentieren.
Kommt es nicht in die Tüte, einen Anwalt einzuschalten? Vllt. wird eine Prozesskostenhilfe der Mutter helfen.
KATARINA04523 Beiträge 52 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 15, 2015 32
Geändert am 2. Februar 2019 um 03:36
Da die offene Miete bezahlt wurde, gibt es meines Erachtens keinen Grund mehr für die Räumungsklage. Und solange dem Richter keine begründete Räumungsklage vorliegt, muss die Mutter nicht aus der Wohnung. Den Rat von meinem Vorredner finde ich gut. Sie sollten Ihre Suche nach einer Ersatzwohnung dokumentieren. Eine letzte Sache: Sie sollten sich unverzüglich Rat beim Amt für Wohnungssicherung holen.
KATARINA04523 Beiträge 52 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 15, 2015 32
Geändert am 10. Januar 2019 um 06:22
Hallo!

Gegenfragen, um den Sachverhalt genauer verstehen zu können:
@01: Aus welchem Grund wurde eine Wohnungsklage erhoben?
@02: Ist die Kündigungsfrist fristgerecht?
@03: Wie lange beträgt schon die Mietdauer?
Hallo,

1. Wegen Pfändung des Kontos konnte nicht gezahlt werden.
2. Kündigungsfrist nicht fristgerecht,
23.12.14 schriftliche Kündigung des Mietvertrags, gültig ab dem 12.01.15.
3. Ein Jahr.

Nur so nebenbei, es wurden alle Zahlungen nachgeholt.
SASUKKI Beiträge 39 Mitglied seit Dienstag August 6, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: März 3, 2015 4
Geändert am 10. Januar 2019 um 06:33
In so einem Fall, vor allem wenn es um die alleinerziehende Mutter eines Kindes geht, kann ich ihr nur raten, unverzüglich beim Jobcenter/bei der Wohnungssicherung zu melden. Jeder Vermieter will nur seine Kohle haben. Wenn er die Nachweise für die bezahlte Miete hat, wird er eine Mutter nicht rauswerfen. Es geht nur ums Geld!
Hallo alle zusammen, danke euch für die schnellen Antworten. Habt uns ein bisschen Mut und Kraft gegeben. Danke!