Keine Kündigung beim Probeabonnement nötig?

Gelöst
isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - 18. März 2015 um 16:31
S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 - 1. April 2015 um 16:43
hallo!

Stimmt es , dass ein Probeabonnement keine Kündigung benötigt? Geht der Vertrag automatisch in die Luft? oder bin ich etwa falsch informiert? Vielen Dank für todsichere Antworten.

4 Antworten

nullzwigater Beiträge 18 Mitglied seit Donnerstag September 11, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: März 19, 2015 12
19. März 2015 um 16:39
Sorry, das ist reiner Quatsch. Jedes Probeabonnement benötigt eine Kündigung. Es sei denn heißt es das Gegenteil in den AGB's. Um welches Abo geht 's denn , wenn ich fragen darf?
Libéka.pAparoni Beiträge 92 Mitglied seit Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
27. März 2015 um 16:19
nein, stimmt nicht.
Auch ein Probeabonnement benötigt eine schriftliche Kündigung. Anderfalls geht es in automatische Verlängerung.
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
30. März 2015 um 17:50
Es kommt darauf an, wie das Angebot des Verlags auf das Probeabo ausgestaltet ist. Das steht da immer irgendwo dabei. Man muss aber aufpassen und genau lesesen.

Manche Probeabos erlöschen automatisch,

z.B. Tagesspiegel: "Testen Sie jetzt den Tagesspiegel 14 Tage kostenlos und unverbindlich! Die Zustellung der Zeitung (nur innerhalb Deutschlands) beginnt ca. vier Tage nach Bestelleingang und endet automatisch nach 14 Tagen."

Andere Probeabos gehen in ein normales Abo über, wenn vorher keine Abbestellung erfolgt

z.B. FAZ: "Wenn ich die F.A.Z. danach weiterlesen möchte, brauche ich nichts zu tun. Ich erhalte sie dann zum derzeit gültigen monatlichen Preis [.....]Wenn ich nach dem Testzeitraum nicht weiterlesen möchte, teile ich dies dem Verlag [.....] spätestens 1 Woche vor Lieferende schriftlich mit."
S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
1. April 2015 um 16:43
ich könnte nur meinem Vorredner anschließen... Doch ist der Kunde der Onlineabonnements im Regelfall zur Bestätigung einer Verlängerung im Onlinebereich aufgefordert. Die AGB's sind in diesem Fall nachzulesen.