Kacha
-
Geändert am 22. August 2018 um 04:19
Liffew
Beiträge2Mitglied seitFreitag März 3, 2017StatusMitgliedZuletzt online:März 7, 2017
-
7. März 2017 um 23:49
Guten Abend zusammen,
Es ist meine erste Frage hier und werde es kurz machen.
Meine Bekannte hat heute ein Kündigungsschreiben Ihres Mietvertrags erhalten.Mit der Begründung: Ihre Nachbarn klagen über ihren Ruf( sie wohnt in einem türkisch- muslimischen Wohnviertel). Vermieter ist selber türkischer Staatsbürger. Bin kein Ausländerfeindlich.Doch ein schlechter Ruf hat seine Definition bei nicht Europaeier. Ist so was zulässig? Was kann man in so einem Fall tun?Danke euch
Vielen Dank Finandolo der schnellen Antwort...
Habe schon einen Termin mit meinem Anwalt gemacht. Mal schauen , wie es weiter laufen soll. Leider finde ich keine prassende Vorgehensweise im Netz gefunden.
Liffew
Beiträge2Mitglied seitFreitag März 3, 2017StatusMitgliedZuletzt online:März 7, 20171 7. März 2017 um 23:49
Das ist kein rechtskräftiger Grund und kann sofort angefochten werden. Aber ich würde mich sofort an einen Fachanwalt oder zumindest an den Mieterschutzbund wenden
Danke TheMelly dem Feedback.... Zur Kündigung des Mietvertrags wegen schlechtem Ruf" steht natürlich nix finden. Außerdem lässt sich dies anders definieren. Als ich mich mit meinem Vermieter telefonisch in Verbindung setzte , meinte die Nachbarn haben sich deswegen beschwert , dass mich immer neue Gesichter zu Besuch habe, dass ich viele Bierkasten kaufe... Das ist doch Blödsinn , keiner kann mir doch verbieten, zu saufen oder neue Leute bei mir zu empfangen , solange dies nicht mit der Hausordnung in Konflikt kommt.
Eins von Beiden: entweder bin ich falsch informiert oder bin ich im falschen Film.
Geändert am 22. August 2018 um 04:20
Habe schon einen Termin mit meinem Anwalt gemacht. Mal schauen , wie es weiter laufen soll. Leider finde ich keine prassende Vorgehensweise im Netz gefunden.