hallo!
Voll schlimm was mir wieder gefahren ist. Vll auch nicht!Weiß nicht,ehrlich gesagt was ich nicht was ich dazu sagen soll.... Also ja zum Sachverhalt:
heute habe ich eine Runde mit dem Auto meines Vaters gemacht, mit meinem Freund halt ( bin 16) mein Dad hat mir das Autofahren beigebracht.Nun zum Glück kein Unfall gebaut oder desgleichen... Aber bin über eine Verkehrsinsel gefahren und ein Schild umgefahren. Vor lauter Panik bin ich abgehauen , doch habe ich zugesehen wie der Typ aus Bürger King die Kennzeichen-Nummer auf schrieb. Was soll ich tun?Mich freiwillig stellen?Zum Unfallort zurückkehren?
Mond.Bond
Beiträge91Mitglied seitMittwoch Dezember 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 201520 27. März 2015 um 11:30
O.o Womit du zu rechnen haben ist schwer zu beurteilen, aber auf dich kommt vieles zu:
Unerlaubtes Fahren
Unfallflucht
Sachbeschädigung.
An deiner Stelle würde ich mich so schnell wie möglich der Polizei stellen
(Mit Begleitung) und einen Anwalt einschalten.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 30. März 2015 um 20:46
Ich bin mir nicht sicher, ob tatsächlich Sachbeschädigung vorliegt.. Das ist ein Vorsatzdelikt. Der geschilderte Sachverhalt spricht aber eher für Fahrlässigkeit und damit Straflosigkeit.
faulsack
Beiträge84Mitglied seitMontag Mai 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 20157 30. März 2015 um 16:46
Meine Einschätzung: zwischen 20 bis 40 Tagessätzen werden auf dich zukommen... Alleine wegen der Unfallflucht... Deine Eltern dürften auch mit der Zahlung vom Bußgeld rechnen..Du sitzt echt in der Klemme.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 30. März 2015 um 17:18
Ich würde zuerst zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen. Dann können Sie sich immer noch stellen.
So wie Sie den Sachverhalt geschildert haben, ist es nicht gewiss, dass jemand weiß, dass Sie gefahren sind. Fraglich ist, ob derjenige, der das Kennzeichen notiert hat, gesehen hat, wer gefahren ist. Das Fahren müsste man Ihnen erst nachweisen. Wenn alle dicht halten, dürfte das vielleicht gar nicht gelingen. Diese Verteidigungstaktik muss aber zusammen mit einem Anwalt (und Ihrem Vater) gut gestrickt werden.
Ihr Vater hätte sich übrigens nur dann strafbar gemacht, wenn er Anhaltspunkte dafür gehabt hätte, dass Sie sich sein Fahrzeug "ausleihen". Ich würde deshalb an seiner Stelle zur Sicherheit nicht erzählen, dass er Ihnen das Fahren beigebracht hat.
Hexe 19: kann sein , dass dein Anwalt aus Dortmund kommt?? Bin auch mit 90 Sozialstunden und eine Geldstrafe in Höhe von 800 € davon gekommen...Will keine Werbung für den Typ tun, aber meiner Meinung nach ist er ein Fuchs!!!
30. März 2015 um 20:46