Arbeitslosengeld wenn Ehegattin mit im eigenen Gewerbe tätig ist
Jaorsleo
Beiträge1Mitglied seitDienstag April 7, 2015StatusMitgliedZuletzt online:April 7, 2015
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7. April 2015 um 19:09
twenty two
Beiträge86Mitglied seitMittwoch Mai 8, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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9. April 2015 um 17:39
Hallo an alle,
hier eine vielleicht komplizierte Frage.
Ich bin Arbeiter und baue gleichzeitig im privaten Raum ein bereits angemeldetes Gewerbe auf.
Meine Ehegattin ist zusätzlich eine Angestellte bei einem anderen Unternehmen.
Mein Gewerbe wirft noch nicht genügend Gewinn ab, dass wir davon Leben könnten oder um meine Gattin als Angestellte zu halten. Allerdings benötigte ich immer wieder Ihre Hilfe.
Würde Sie Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie Ihre Arbeit fristgerecht kündigen würde, obwohl Sie dann mehr oder weniger für mich tätig wäre?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Gruß
Jaorsleo
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hi,
bin kein Fachexperte auf dem Gebiet , doch würde ich es ausschließen wollen, gleichzeitig zu arbeiten und nebenbei ALG zu beantragen..."Würde Sie Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie Ihre Arbeit fristgerecht kündigen würdeBei Eigenkündigung -fürchte ich - sie wird kein AlG kriegen dürfen....
"wenn Sie Ihre Arbeit fristgerecht kündigen würde" Zuerst müsste ich meiner Vorrednerin Recht geben was Sperrzeit angeht. Ausnahmen gibt es jedoch und darauf ist der Kündigungsanwalt hier hier eingegangen <ital>"obwohl Sie dann mehr oder weniger für mich tätig wäre"? wenn sie die Voraussetzungen vom § 138 Abs. 3 SGB III erfüllt und weniger als 15 Std. bei Ihnen arbeiten werden, dann würde ich die Frage bejahen können.