rrobertt
Beiträge53Mitglied seitDienstag April 8, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 12, 2017
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8. April 2015 um 00:13
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10. April 2015 um 14:51
Hallo,
ich will meinen DSL-Anbieter kündigen und habe dafür schon etwas recherchiert. Doch dabei bin ich nur auf die Information gestoßen, dass man so ein Sonderrecht oder so etwas in anspruch nehmen muss.
In dem Moment wurde mir das schon zu viel und ich dachte, ich wende mich mal an dieses Forum.
Daher: Wie ist denn das nun, wenn ich meinen DSL-Anbieter kündigen will und was hat es denn mit diesem Sonderrecht zu tun? Kennt das vielleicht einer von euch?
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 8. April 2015 um 10:16
Das Sonderkündigungsrecht ergibt sich aus § 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes (TKG):
" Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. [.....] Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. [.....]"
Ansonsten hat der Kunde natürlich das vertraglich vereinbarte Kündigungsrecht.
Sowas kann natürlich schnell zum Ärgernis werden. Mein DSL Vertrag wurde vor ein paar Jahren trotz Kündigung weiter verlängert ich musste dann gerichtlich vorgehen. Auf der Seite findest du ein paar Informationen für solche Fälle: http://recht-information.de/ Ich drücke die Daumen das alles glatt läuft.