möchte eure Meinung zur einer bestimmten Angelegenheit wissen.
Es geht darum, dass ich einem Typ Geld schulde. Den Schuldschein habe ich notorisch beglaubigen lassen. Nun ist dieser Typ schwerkrank und kann mein Geld nicht zurückgeben. Seine Frau will demnächst mein Geld ratenweise zurückgeben. Also kam sie heute zu mir und legte mir einen Abtretungsvertrag vor. Von wegen will sie es offiziell tun?Was denkt ihr drüber ?Soll ich aufs Deal eingehen und den Vertrag unterzeichnen? Ach ja neben bei erwähnt wollte sie mir 500 € als Vorschuss geben? Danke schon mal für jeden Rat.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 9. April 2015 um 18:12
Ich verstehe Ihren Sachverhalt nicht.
Sind Sie jetzt Schuldner ( [.....] dass ich einem Typ Geld schulde ) oder Gläubiger ( [.....] kann mein Geld nicht zurückgeben )
mit anderen Worten:
Haben Sie sich bei jemandem Geld geliehen und müssen es zurück zahlen oder hat ein anderer sich bei Ihnen Geld geliehen und er muss es an Sie zurück zahlen?
Danke Peryy der schnellen Antwort: also ja bin der Gläubiger ... Der wahre Schuldner dessen Name jetzt auf den Schulschein steht ist erkrankt und wir mein Geld nicht erbringen können.. Daher die Frage halt
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 9. April 2015 um 18:25
Unter diesen Umständen macht eine Abtretung, ganz abgesehen davon, dass diese nicht durch Vertrag erolgt, keinen Sinn. Abtretung ist, wenn der Gläubiger seine Forderung an jemand anderen weiter gibt. es erfolgt also ein Gläubigerwechsel.
Ein Schuldnerwechsel (oder -ergänzung) erfolgt durch Schuldbeitritt, Schuldnerwechsel oder Bürgschaft.
Ich verstehe Ihren Sachverhalt so, dass ihr ursprünglicher Schuldner aus Ihrer Schuld entlassen werden soll und seine Frau an seiner Stelle Schuldnerin werden soll. Das wäre ein Schuldnerwechsel.
Schuldnerwechsel bergen die Gefahr, dass der neue Schuldner weniger leistungsfähig ist als der alte. Auf den alten Schuldner kann aber nicht mehr zurückgegriffen werden. Er ist aus dem Spiel.
Beim Schuldbeitritt und Bürgschaft sieht das besser aus. Da hat man einen Schuldner mehr.
Geändert am 14. September 2018 um 07:47