lost@de
Beiträge35Mitglied seitFreitag April 10, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 17, 2015
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Geändert am 9. März 2020 um 02:51
Minimomolu
Beiträge1Mitglied seitMittwoch März 4, 2020StatusMitgliedZuletzt online:März 4, 2020
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4. März 2020 um 12:56
Hallo und danke schon mal fürs Lesen!
Es ist meine erste Frage und ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Wie kann ich meinen Ex dazu bringen, intime Fotos von uns nicht in den Netzwerken zu veröffentlichen? Gibt es einen § oder ein BVG-Urteil, was ihn dazu bewegen könnten, sie zu löschen?
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 Geändert am 9. März 2020 um 02:52
Ich habe den Sachverhalt nicht ganz verstanden. Sind die Fotos schon im Internet veröffentlicht und wenn ja, mit Ihrer Zustimmung? Oder befürchten Sie nur eine Veröffentlichung? Ohne Ihre Zustimmung darf er natürlich nichts veröffentlichen. Anders sähe es aus, wenn eine Veröffentlichung mit Ihrer Zustimmung erfolgt wäre.
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 20. Mai 2014 (Az. 3 U 1288/13) entschieden, dass nach dem Ende einer Liebesbeziehung verlangt werden kann, dass der Ex-Partner Bild- und Videodateien löscht, die vorher einvernehmlich angefertigt worden sind.
Das betraf zwar keine Veröffentlichung im Internet, sondern Fotos, die der Ex noch auf seinen eigenen Speichermedien hatte. Man sollte aber meinen, dass das für Veröffentlichungen im Internet erst recht gilt.
Vielen Dank Perry_M für die schnelle Antwort.
Also wir waren zusammen im Urlaub. Da wir noch zusammen waren, haben wir zahlreiche gemeinsame intime Fotos mit seiner Digitalkamera geschossen. Da sie meine letzte Sorgen waren, habe ich mir nichts dabei gedacht. Dann hat mich ein gemeinsamer Freund darauf aufmerksam gemacht, dass er - also mein Ex - unsere Urlaubsfotos in Facebook und in Twitter hochgeladen hat. Auf meine SMS und Anrufe reagierte er nicht. Und er ist nur am Fotos Laden, also am Veröffentlichen. Daher will ich einen Weg finden, um ihn zu deren Löschung zu "zwingen".
bin mir nicht hundertprozentig sicher, aber ich meine, erotische und intime Aufnahmen sind nach dem Ende der Beziehung zu löschen. Diese Frage überschreitet, glaube ich, unseren Kenntnisbereich. Melden Sie sich lieber bei einem Anwalt. Das ist ein gut gemeinter Rat.
Geändert am 25. Januar 2019 um 04:04
Geändert am 9. März 2020 um 02:51