isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 2015
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13. April 2015 um 12:04
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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14. April 2015 um 13:23
Hallo Leute!
ich habe eine Frage an euch:
nur die deutschen haben Anspruch auf BAFÖG " Studentengeld" also wenn eine aus dem Ausland kommt , mit ihrem deutschen Mann in Deutschland lebt und sich als Masterstudentin an einer deutschen meldet , in diesem Fall kann sie von einem Bafög profitieren?
S.H
Beiträge45Mitglied seitMittwoch April 1, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 9, 201532 14. April 2015 um 11:45
Ausländer können Leistungen nach dem BAföG in der Regel dann beanspruchen, wenn sie ein von der Ausbildung unabhängiges Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen ? etwa weil sie hier aufgewachsen sind oder ihr Aufenthaltsrecht von hier lebenden Eltern oder vom Partner ableiten.
Wenn sie hier leben dürfen, weil sie geheiratet haben , dann besitzen sie eigentlich Bafög beantragen , ich bin aber KEIN Anwalt für soziales Recht , das ist meine persönliche Interpretation .... Durch eine Ehe mit einem deutschen Partner ist das unabhängige Aufenthaltsrecht gewährleistet
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 14. April 2015 um 13:23
Durch eine Ehe mit einem deutschen Partner ist das unabhängige Aufenthaltsrecht gewährleistet
Das stimmt meines Wissens so uneingeschränkt nicht.
Soweit ich weiß, muss die ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 31 AufenthG drei Jahre in der Bundesrepublik bei rechtmäßigem Aufenthalt bestanden haben, bevor der ausländische Ehegatte eine eigenständige eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis erhält.