Ich habe auf der Homepage des Schulministeriums NRW folgenden Hinweis gefunden:
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann bei Pflichtverletzungen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere bei Störungen des Unterrichts oder bei Verstößen gegen die Schulordnung oder die Hausordnung, nach vorheriger Anhörung den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen beschließen. Der Ausschluss vom Unterricht kann auch auf einzelne Unterrichtsfächer beschränkt werden. Die Schülerin oder der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Unterricht nachzuarbeiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der von der Lehrerkonferenz berufenen Teilkonferenz beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Ein Widerspruch gegen eine solche Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung, die Ordnungsmaßnahme ist sofort vollziehbar.
Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer kann eine Schülerin oder einen Schüler von der laufenden Unterrichtsstunde ausschließen, wenn der Unterricht gestört wird (erzieherische Maßnahme).
Ich denke, dass es den Unterricht stört, wenn Schüler zu spät kommen und dass das Aussperren einen Ausschluss vom Unterricht darstellt. Für die laufende Unterrichtsstunde kann das der Lehrer allein entscheiden.
Zu Ihrer Eingangsfrage würde ich daher sagen, dass es rechtens ist, dass Lehrer die Klasse abschließen, damit verspätete Schülerinnen nicht in die Klasse kommen können.
Sollte dies tatsächlich vorgekommen sein, so ist die Handlung absolut sträflich. Abgesehen von der unglaublichen Behandlung eines Schülers/Kindes handelt es sich auch um Freiheitsberaubung. Solche Vorkommnisse müssen der oberen Schubehörde unverzüglich gemeldet werden.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 16. April 2015 um 19:59
"handelt es sich auch um Freiheitsberaubung"
Das ist falsch:
Das Gesetz (§ 239 Abs. 1 StGB) nennt als Beispiel das Einsperren. Einsperren ist das Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere Vorrichtungen, so dass der Betroffene objektive gehindert ist, sich vom Ort weg zu bewegen.
Die Schüler werden aber nicht ein-gesperrt, sondern im Gegenteil aus-gesperrt. Das heißt, sie können sich auf der ganzen Welt bewegen, nur ausgerechnet nicht in den Klassenraum hinein.
Ich habe mich mit anderen Eltern darüber diskutiert und so weiter. Doch sind wir alle geteilter Meinungen. Viele sind Ihrer Ansicht, anderen meinen, wir sollen uns an den Schuleiter wenden. Keine Ahnung. Ich komme aus Bonn/NRW.
Ganz ehrlich würde ich auch als Lehrerin die Tür abschließen wollen, damit meine Schüler] bzw. deren Eltern Pünktlichkeit lernen können. Wenn nicht freiwillig, dann halt so.