hallo zusammen, mal angenommen , man sündet beim Fahrrad Fahren und ja würde ihm ein 1Punkt in Felsenburg abgezogen. nehmen wir das an! doch der Typ hat er keinen Auto-Führerschein .... Noch nicht ... was wird dann passieren? Wird er Geld stattdessen zahlen oder wie lauft das?
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 20. April 2015 um 18:54
Man muss keinen Führerschein besitzen um Punkte in Flensburg zu sammeln.
So lange man anschließend keinen Führerschein machen will, ist das nicht weiter schlimm. Irgendwann verjähren die Punkte.
Probleme kann es geben, wenn man einen Führerschein machen will und Punkte hat. Die Fahrerlaubnisbehörde überprüft die Zuverlässigkeit jedes Führerscheinbewerbers. Viele Punkte in Flensburg sprechen gegen die Zuverlässigkeit. In Extremfällen muss man seine Zuverlässigkeit sogar mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten nachweisen.
achsooooooooooo okkkkk. danke der schnellen Antwort Herr Perr_M :... Und wissen Sie eventuell , wann die Punkte verjähren werden , wenn man betrunken beim Radfahren erwischt wird? Bloed von mir ich weiß, aber es ist passiert^^^^^
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223
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INES NASNOUSSA
21. April 2015 um 17:20
Es gelten folgende Tilgungsfristen.
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren.
nur so nebenbei: Es kann einem unter Umständen sogar das Fahren mit dem Fahrrad und anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verboten werden
21. April 2015 um 13:21
21. April 2015 um 17:20
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren.
nur so nebenbei: Es kann einem unter Umständen sogar das Fahren mit dem Fahrrad und anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verboten werden
21. April 2015 um 18:21
schönen Abend noch wünsche ich Ihnen:))))