ich habe mit einer Nachbarin eine Fahrgemeinschaft vereinbart. In geraden Wochen fahre ich die Kinder zum Schwimmbad und in ungeraden Wochen macht sie es. Beim letzten Mal hat sie meine Tochter aber nicht abgeholt, sondern in der Kälte stehen lassen, weil sie lieber selber in der Wellnessoase war! Ich habe so einen Hals auf diese Frau!
Meine Tochter hat sich dann ein Handy von einem Passanten geliehen und hat mich angerufen. Trotzdem hat sie jetzt eine Lugenentzündung. Kein Wunder, wenn das Schwimmbad schließt und mal 45 Minuten mit nassen Haaren in der Kälte warten muss.
Was genau möchten Sie denn unternehmen? Allenfalls lassen sich zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, undzwar hinsichtlich der Arztkosten und ggf. auch ein Schmerzensgeld.
Das geht aber nur, wenn das Abholen fest vereinbart war und mehr als nur eine lockere Regelung war.