gavoro
Beiträge1Mitglied seitDienstag Mai 5, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Mai 5, 2015
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5. Mai 2015 um 17:57
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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5. Mai 2015 um 20:25
Können bei einem Berliner Testament als Letzterbe die Tochter und zwei Enkel eingesetzt werden ? Entweder zu drei gleichen Teilen oder die Hälfte für die Tochter und je ein Viertel für die Enkel ?
nö : soviel ich weiß geht es bei Berliner Testament um ein Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern .... Weder Tochter noch Enkel:/. Aber ein gemeinsames Testament darf man schon verfassen oder einen Erbvertrag abschließen.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 5. Mai 2015 um 20:25
Den Begriff "Berliner Testament" gibt es im Gesetz gar nicht.
Es kommt aber auch nicht darauf an, wie man das Kind tauft, denn freilich können sich die Ehegatten gegenseitig zum Erben einsetzen und beliebige Dritte zu beliebigen Quoten als Erbe des Längstlebenden.
Zu beachten ist aber, dass wenn noch lebende Kinder übergangen und stattdessen deren Kinder (Enkel) eingesetzt werden, die übergangenen Kinder einen Pflichtteilsanspruch haben, der ihnen nur sehr schwer zu nehmen ist.