frisch gebackerene Mutti
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7. Mai 2015 um 15:47
frisch gebackerene Mutti -
12. Mai 2015 um 10:39
hallo,
mein Kind hat sich heute bei Schwimmkurs am Kopf verletzt. Durch Kollision mit anderem Schwimmgast. Er ist 03 tage krank geschrieben. Wer ist dann wegen Verletzung der Schadensersatzpflicht dran? Der Schwimmlehrer oder ehr der Gast?
Danke Perry_M der schellen Rückmeldung.....Personenschaden, die erhebliche Konsequenzen aller Are mit sich ziehen ..... der Schwimmbadbesucher der mit meinem Sohn kollidierte leidet an Bruch der Brustwirbelsäule .... Der muss voraussichtlich im Bette bleiben. Seine alleinerziehende Mutter geht arbeiten. Dazu wird er seine Schule schwänzen müssen .... Will nicht denken, dass er sitzen bleiben wird ..... Ob er im Krankenhaus oder privat behandelt wird, wird logischerweise Kohle kosten. Und ich möchte gefragt haben , wer dafür aufkommen soll? Nicht dass ich nur Sorgen ums Geld mache , aber die andere Mutter will mich beklagen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bla bla... War zwar da also im Schwimmbad aber war mit einer Freundin unterhalten.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 8. Mai 2015 um 12:24
Das ist zu kompliziert um es hier zu behandeln. Es kommt auf ganz viele Faktoren an und es stellen sich jeden Menge Fragen:
Wer will was von wem? In Ihrem esten Thread ging es noch darum, ob sich der Unfallgegner Ihres Kindes oder der Schwimmlehrer haftbar gemacht haben. Jetzt geht es um die Abwehr von Haftungsansprüchen des Unfallgegners.
Was ist genau passiert? Hat Ihr Kind denn etwas falsch gemacht?
Wie alt ist ihr Kind? Ist es überhaupt schon haftbar?
Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung? Übernimmt diese angesichts des Alters ihres Kindes grundsätzlich die Haftung?
Hatten Sie zur Zeit des Unfalls überhaupt die Aufsicht über Ihr Kind? Sie schrieben, das Kind habe an einem Schwimmkurs teilgenommen?
Fragen über Fragen. Am besten würden Sie gleich einen Anwalt zu Rate ziehen.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 8. Mai 2015 um 20:48
Wie alt ist Ihr Kind?
Fand der Unfall während des Schwimmunterrichtes statt?
Wenn ja: Haben Eltern während des Schwimmunterrichts eine Aufgabe oder werden die Kinder abgegeben?
Darf man im Sprungbereich schwimmen?
Sie können sich einen Beratungshilfeschein besorgen. Dann ist die Tätigkeit des Anwalts -bis auf einen kleinen Obulus, den aber nicht jeder Anwalt erhebt- kostenlos.
also 13 ist er. ja , im Schwimmunterricht... War nur per Zufall da gewesen. War allerdings als Schwimmgast da... Auf mein Kind habe ich nicht achten müssen.Als der Krankenwagen da ist, sah ich nur meinen Sohn und ja die böse Überraschung hallt war nicht umzugehen.
Danke dem Rat... was den Beratungshilfeschein angeht... Ist der im Arbeitsamt abzuholen und kann man den im Netz herunterladen?
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223
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frisch gebackerene Mutti
11. Mai 2015 um 19:47
Beratungshilfe gewährt das Amtsgericht.
Anträge dazu finden Sie leicht im Netz.
Das Amtsgericht ist verpflichtet, Ihnen beim Ausfüllen behilflich zu sein. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.
Tausend Dank der großartigen Hilfe... sehr geehrter Herr Perry_M! Den Beratungshilfeschein habe ich schon mal heute morgen beim Amtsgericht ausgefüllt und ich warte nun auf die Terminbestätigung seitens des Anwalts... Vielen Dank nochmal.
also ja , mein Sohn sprang vom Dreimeterbrett und beim Eintauchen ins Wasser mit dem brustschwimmenden anderen Kind zusammenstieß... Da mein Sohn übergewichtig ist , wurde der andere ins Krankenhaus geliefert. Wirbelsäule ist die Folge. Die Mutter des Kindes will mich zur Rechenschaft ziehen, weil ich angeblich meine Pflicht verletzt habe. ich hingegen finde ich die Aufgabe des Schneidermeisters dort auf seine Gäste aufzupassen. Fand ich wirklich traurig was dem Kind passiert ist, aber jetzt eskalierte die Situation . Da ich selber hartz4 Empfängerin bin und keinen Anwalt leisten kann.
8. Mai 2015 um 10:50