Sisi.Sisi
Beiträge12Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015
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11. Juni 2015 um 17:31
Sisi.Sisi
Beiträge12Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015
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12. Juni 2015 um 18:11
hallo sehr wichtig,
ich trenne mich mich von meinem Lebensgefährte aber wir sind nicht standesamtlich verheiratete haben 2 Kinder . ich will das alleinige Sorgerecht die Kinder sind 2 Jahre und der andere 5 Monate ich will meine Kinder nicht 1-2 Tage der Woche abgeben ..ich werde so leiden...
Sisi.Sisi
Beiträge12Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015 11. Juni 2015 um 18:29
danke der schnellen Antwort... Ob Sie es glauben oder nicht, bei so einem Vater zu sein wird es nur schlimmer sein... der ältere will keinen Kontakt zu dem haben... aber hab nur Angst davor , dass er das Sorgerecht erzwingen wird.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 11. Juni 2015 um 20:50
Nach § 1626a Abs. 1 Nr. 3 BGB steht den nicht miteinander verheirateten Eltern die gemeinsame Sorge zu, soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
Das Gericht hat das gem. Abs. 2 zu tun, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
S.H
Beiträge45Mitglied seitMittwoch April 1, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 9, 201532 12. Juni 2015 um 10:19
Guten Tag! ich kann meinem Vorredner nur Recht geben ... denn es ist kaum möglich von gemeinsamer Sorge auf alleinige umzusteigen. ist eigentlich unmöglich durch die neue Gesetzlage ... Auch wenn du das alleinige Sorgerecht hast hat der Kindesvater das Recht seine Kinder zu sehen...Wird mindestens alle 02 Wochen von Freitag bis Sonntag geregelt.Es sei denn der Vater verzichtet freiwillig darauf.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 12. Juni 2015 um 15:41
denn es ist kaum möglich von gemeinsamer Sorge auf alleinige umzusteigen. ist eigentlich unmöglich durch die neue Gesetzlage
Das ist falsch
In § 1671 BGB heißt es dazu:
"Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht."
Sisi.Sisi
Beiträge12Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015 12. Juni 2015 um 16:35
Danke Perry_M für Ihre Geduld mit mir: habe aber nur es nur den Satz " Dem Antrag ist stattzugeben, soweit zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht." zu verstehen.... reicht nicht , dass das 5 jährige Kind zu seinem Vater nicht will? sie können sich nicht Verstehen... Mein Ex ist davon überzeugt ,dass mein Sohn Kuckuckskind , dieser will er mir nur alles heimzahlen.... Beweise für seinen Hass an mein Kind hat er nicht.Doch dass weiß ich und der hat es mir oft gesagt... Leider darf ich den nicht aufnehmen
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 12. Juni 2015 um 17:24
Es geht jetzt etwas durcheinander: Begründung gemeinsamer Sorge, Entzug des Sorgerechts, Umgangsrecht.
Frage: Haben Sie (als nicht verheiratete Mutter) allein das Sorgerecht oder gibt es ein gemeinsames (durch [Sorgerechts-] Erklärung bei einem Notar oder dem Jugendamt?
Frage: Geht es Ihnen um das Sorgerecht oder (nur) das Umgangsrecht?
Sisi.Sisi
Beiträge12Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015 12. Juni 2015 um 18:11
danke nochmal danke.
Also ja , ... also eigentlich ums beide ... ALSO wir haben uns vor Kurzem getrennt. Der will das älteste Kind bei sich holen. Gemeinsame Erklärung gibt es nicht.
Will keinerlei Kontakt zu dem haben. Meine Kinder auch nicht aber er droht mich davor , mir das Kind zu nehmen( ich bin Italienerin , der deutsch)