Udo
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Geändert am 26. Juli 2019 um 18:26
Marie-Louise.
Beiträge55Mitglied seitMittwoch November 7, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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1. Juli 2015 um 13:54
Hallo,
wir haben einen Ehevertrag, nach dem keiner für den anderen unterhaltspflichtig ist.
Nun haben wir uns getrennt und meine Frau meint, dass sie bis zur Scheidung Anrecht auf Unterhalt hat. Stimmt das?
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"... solltest du Geld in die Hand nehmen und zu einem Anwalt gehen und hier nicht eine auf eine kostenfreie todsichere Auskunft hoffen."
Das wäre rausgeworfenes Geld.
Ich habe schon öfters in geeigneten Fällen geraten, den Rat eines Anwalts einzuholen. In diesem Falle wäre das überflüssig. Ein Blick in den Ehevertrag (und das BGB) genügt.
Ich gehe jede Wette ein, dass in dem Ehevertrag nur der nacheheliche Unterhalt ausgeschlossen wurde, nicht aber der Trennungunterhalt; oder der Notar hat einen Fehler gemacht. Dann wäre der Verzicht unwirksam.
Gemäß §§ 1361 Abs. 4, 1360a Abs. 3, 1614 BGB ist ein Verzicht auf (zukünftigen) Trennungsunterhalt im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt ausgeschlossen.
Marie-Louise.
Beiträge55Mitglied seitMittwoch November 7, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 201515 Geändert am 26. Juli 2019 um 18:29
Also meine Schwester hat auch einen solchen Ehevertrag, auf meinen Wunsch hin. Und sie hat Anspruch auf Trennungsunterhalt bis zur Scheidung, den kann man nicht ausschließen. Habt ihr Kinder?
KATARINA04523
Beiträge52Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 15, 201532 Geändert am 26. Juli 2019 um 18:28
Wenn du Auskunft mit 100%igem Wissen haben möchtest, solltest du Geld in die Hand nehmen und zu einem Anwalt gehen und hier nicht eine auf eine kostenfreie todsichere Auskunft hoffen. Ansonsten kann ich dir nur sagen, dass man auf den Trennungsunterhalt nicht verzichten kann, aber wohl auf den nachehelichen Unterhalt. Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt hat rechtlich keinen Bestand. Und wenn eine Partei den geltend machten sollte und die andere leistungsfähig ist, hat diese zu zahlen.