Krankenversicherung der Kinder

8155melanie Beiträge 1 Mitglied seit Montag Juni 29, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 29, 2015 - Geändert am 27. Juli 2019 um 23:35
 Gesperrt profil - 27. Juli 2019 um 23:58
Hallo,
wie verhält es sich mit der Krankenversicherung der Kinder bei steuerlich getrennt veranlagten Ehepartnern?
Folgender Sachverhalt:
Mann privat krankenversichert,
Frau gestzlich krankenversichert,
Kinder im Moment bei der Frau familienversichert.
Mann nimmt nach längerer Krankheit wieder eine gut bezahlte Tätigkeit auf und kann nicht in die gesetzliche KV wechseln.
Können sich die Eheparner jetzt getrennt veranlagen, damit die Kinder familienversicht bleiben können?

2 Antworten

Gesperrt profil
27. Juli 2019 um 23:58
Hallo,

die Krankenversicherung bestimmt sich nach dem individuellen, realen Einkommen von Vater und Mutter, die steuerliche Veranlagung ändert dies nicht. Liegt das Einkommen des privat versicherten Vaters über dem der Mutter, so muss das Kind in der PKV kostenpflichtig versichert werden. Nur falls die private Krankenkasse die Aufnahme ablehnen würde, wäre auch eine Versicherung in der GKV über die Mutter denkbar. Ist der Vater selbständig bzw. liegt sein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltsgrenze, so ist die kostenfreie Familienversicherung über die Mutter möglich.

Siehe § 10 Absatz 3 SGB V:
"(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."

Gruß vom CCM-Team
Marie-Louise. Beiträge 55 Mitglied seit Mittwoch November 7, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 15
Geändert am 27. Juli 2019 um 23:37
Ich glaube eher nicht, denn die Kinder müssen über den gut verdienenden Vater abgesichert werden.

Derselbe Fall,
Urteil vom 12. Februar 2003:
"Er ist gut verdienender Anwalt und privat versichert, sie ist Mutter von vier Kindern und gesetzlich versichert. Weil die beiden verheiratet sind, darf der Nachwuchs nicht in die Familienversicherung der Mutter. Das sei ungerecht, weil Familien so schlechter gestellt seien als unverheiratete Paare, sagt das Ehepaar und zieht vors Bundesverfassungsgericht".