Sisi.Sisi
Beiträge12Mitglied seitMontag Oktober 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015
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Geändert am 26. Juli 2019 um 18:38
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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1. Juli 2015 um 10:51
Hallo zusammen,
ist es richtig, dass der, der die Scheidung einreicht, auch die Gerichtskosten trägt? Ich bin langzeitkrank, werde jetzt ausgesteuert und musste ALG beantragen. Ich bewohne mit den gemeinsamen Kindern das eheliche Haus. Mein Mann ist ausgezogen. Daher möchte ich auch die Scheidung so lange wie möglich hinauszögern. Ich bezahle den Kredit komplett alleine. Mein Mann möchte so schnell wie möglich raus aus dem Kredit, das Risiko geht die Bank natürlich nicht ein. Also wird bei der Scheidung über den Verkauf entschieden werden.
Was ist der Ausweg aus dem Dilemma?
ist es richtig dass der, der die Scheidung einreicht, auch die Gerichtskosten trägt?
Nicht ganz:
Im Scheidungsverfahren werden (am Ende) die Kosten gegeneinander aufgehoben, was bedeutet, dass jeder die Gerichtskosten zur Hälfte und seine Anwaltskosten selbst trägt.
Allerdings hat derjenige, der die Scheidung einreicht, zunächst den vollen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Auch muss er, nicht aber unbedingt der andere Ehegatte, einen Anwalt haben. Dessen Kosten hat er zu tragen.
In Ihrem Falle wäre allerdings zu überprüfen, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe (VKH) zusteht. Dann würde der Staat Ihre Anwaltskosten tragen und Gerichtskosten (auch der Vorschuss) fielen bei Ihnen nicht an.
Vorher wäre aber zu überprüfen, ob Sie gegen Ihren Mann einen - der VKH vorrangigen - Anspruch auf Prozesskostenvorschuss nach § 1361 Abs. 4 S. 4, § 1360a Abs. 4 BGB haben.