Dina.Din
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag August 14, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
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Geändert am 26. Juli 2019 um 18:08
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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4. Juli 2015 um 16:09
Hallo zusammen,
es geht um eine Freundin. Sie will sich von ihrem Mann trennen. Fragen bezüglich des Trennungsunterhalts/Scheidungsunterhalts usw. wurden schon beantwortet. Nun hat sie Fragen bezüglich der staatlichen Leistungen. Die Dame beim Jobcenter meinte zu ihr, die Voraussetzungen für ALG werden nicht erfüllt (nicht lange genug sozialversicherungspflichtig). Klingt spanisch, aber so war es. Auf Thema Wohnungshilfe usw. wollte die Dame ebenso nicht eingehen. Heißt das, meine Freundin muss auf der Straße landen, weil sie sich von dem Mann trennen will? Jobsuche war bisher vergeblich.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 4. Juli 2015 um 16:09
Wenn Ihre Freundin kein ALG erhält, weil sie dir Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, kann sie Sozialhilfe erhalten. Zuständig ist dann nicht das Jobcenter, sondern der Landkreis oder die Stadt.