Guten Tag zusammen,
ich habe mal eine Frage: Ich arbeite als Dozentin in einer Schule. Seit meiner Schwangerschaft halte ich den Druck und den Stress dort nicht aus. Meint ihr, der Schulleiter kann mir Beschäftigungsverbot erteilen, wenn er von meinen Stimmungsschwankungen erfährt? Ist es nicht so, dass schwangere Frauen vom Arbeitsgesetz geschützt sind?
Abhängig beschäftige schwangere Frauen dürfen während der gesamten Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung nur in absoluten Ausnahmefällen und bei schwerem Fehlverhalten (wie Diebstahl) gekündigt werden.
Tands1980
Beiträge22Mitglied seitFreitag September 18, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 16, 201521 18. September 2015 um 17:34
Ob ein Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen wird, ist laut §§ 3-6 MuSchG abhängig von deiner Situation/Konstitution. Ist letztere gefährdet, kann der Schulleiter ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Es ist erst wirksam, wenn ein Arztzeugnis vorgelegt wird. Laut § 4 MuSchG sollst du so vor gefährlichen Tätigkeiten geschützt werden, die der AG selbst beurteilt.