Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

Gelöst
will anonym bleiben Beiträge 49 Mitglied seit Donnerstag November 8, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 - Geändert am 25. Juli 2019 um 22:36
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 10. Juli 2015 um 20:01
Hallo,
Frage für eine Kollegin, die nicht hier ist:
Ihre Vermieterin hat immer noch nicht ihre Kaution zurückgezahlt. Sie ist letztes Jahr im Juli ausgezogen. Sie meldet sich nicht mehr. Jedes Mal heißt es, sie wartet auf die Nebenkostenabrechnung. Sie hat eine Mail geschrieben und mit Anwalt gedroht. Das ist nicht wenig, 1000 € muss sie ihr geben. Habt ihr vielleicht irgendwelche Tipps für sie?
Vielen Dank schon mal
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2 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
4. Juli 2015 um 15:38
Wenn die eigenen Bemühungen Ihrer Freundin nichts genutzt haben, was könnte man denn dann anderes anraten, als einen Anwalt aufzusuchen?

Bis auf einen angemessenen Einbehalt im Hinblick auf die Nebenkosten ist die Kaution zur Rückzahlung fällig.
Libéka.pAparoni Beiträge 92 Mitglied seit Dienstag Mai 7, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
Geändert am 25. Juli 2019 um 22:56
Hatte dasselbe Problem. Im Prinzip wurde die Abrechnung für das Jahr 2014 im April fertiggestellt. Na ja, der Vermieter hat einen Teil der Kaution behalten wegen der Nebenkostenabrechnung, ich habe weder das Geld noch eine Abrechnung gesehen. Werde bald zum Mieterverein gehen, meine Freundin meinte, man hilft dort.
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 25. Juli 2019 um 22:58
Es gibt eine Frist, bis zu der der Vermieter die Nebenkosten abrechnen muss: Hiernach muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums schriftlich zugegangen sein.

Ich vermute, Ihr Abrechnugszeitraum endete am 31.12.2014. Die Abrechnungsfrist würde dann mit dem 31.12.2015 enden.