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Beiträge35Mitglied seitFreitag April 10, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 17, 2015
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Geändert am 25. Juli 2019 um 22:28
S.H
Beiträge45Mitglied seitMittwoch April 1, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 9, 2015
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16. Juli 2015 um 09:35
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage: Muss ich für die Geburtsurkunde meines zweiten Kindes die Geburtsurkunde meines ersten vorlegen? Kann mir jemand helfen? Ich renne von einem Amt zum nächsten und mein Kind ist mittlerweile 2 Monate.
Danke schon mal
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 15. Juli 2015 um 20:01
Wofür sollte die Geburtsurkunde älterer Kinder bei Erteilung der Geburtsurkunde für das jüngste Kind von Belang sein?
Zuständig für die Erteilung der Geburtsurkunde ist ausschließlich das für den Geburtsort zuständige Standeamt. Da müssen Sie nicht von Pontius zu Pilatus laufen.
Von einem Amt zum nächsten? Wieso sollte man die brauchen? Da stimmt was nicht. Das Kind muss da angemeldet werden, wo es geboren ist, und bekommt da auch die Geburtsurkunde.