VIVA.RUSSLAND
Beiträge50Mitglied seitFreitag Juni 15, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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Geändert am 25. Juli 2019 um 22:11
twenty two
Beiträge86Mitglied seitMittwoch Mai 8, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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20. Juli 2015 um 16:40
Hi:)
Ich hätte eine Frage und zwar hat mich eine Bekannte vom Tierschutz angesprochen, die von einem schlechten Hundebesitzer auf 250.000 € verklagt worden ist! Kennt ihr eventuell einen Anwalt in FFM, der kostengünstig helfen würde?
Danke
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 16. Juli 2015 um 16:58
Da Ihre Freundin bereits verklagt worden ist, wird sie die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren berappen müssen, denn die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist im gerichtlichen Verfahren nicht zulässig.
In seltenen Fällen ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorares zulässig.
twenty two
Beiträge86Mitglied seitMittwoch Mai 8, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 201512 Geändert am 25. Juli 2019 um 22:12
Hallo viva. Russland!
Ich habe mir den Text 5 Mal durchgelesen, verstehe ich ihn aber noch nicht: Also deine Bekannte arbeitet beim Tierschutz und wird von einem "schlechten" Hundebesitzer auf 250.000 € verklagt? Wieso wird sie persönlich verklagt und nicht der Tierschutzverein? Was soll uns das Adjektiv "schlecht" sagen? Soll es implizieren, dass seine Klage "Blödsinn" ist?