Vermieter ist Atheist

himmelblau - 5. Dezember 2010 um 19:34
 Gipfelstürmer21 - 5. Dezember 2010 um 19:46
Guten Tag,

ich bin ein sehr religiöser Mensch und bete und singe mehrmals am Tag. Ich finde, dass daran nichts falsch sein kann. Wenn unser Vermieter dies aber mitbekommt - er wohnt im gleichen Haus - dann dreht er die Musik sehr laut, klopft an die Wände oder startet den Rasenmäher.

Ist sein Verhalten erlaubt? Ich gehe doch nur meiner gesetzlich geschützen Religionsfreiheit nach.

1 Antwort

Gipfelstürmer21
5. Dezember 2010 um 19:46
Guten Tag.

Das Verhalten Ihres Vermieters ist moralisch verwerflich und rechtlich nicht in Ordnung.

Am Besten führen Sie ein Lärmprotokoll über die Art, Intensität und Dauer seiner Beläsigungen. Dann können Sie ihn gerichtlich dazu zwingen diese Störungen zu unterlassen. Es ist das gute Recht des Mieters (ob zu religiösen Zwecken oder nicht) zu humanen Zeiten zu singen oder zu musizieren!