Testament durch EU-Erbrechtsverordnung nichtig?

Gelöst
lost@de Beiträge 35 Mitglied seit Freitag April 10, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 17, 2015 - Geändert am 24. Juli 2019 um 13:01
lost@de Beiträge 35 Mitglied seit Freitag April 10, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 17, 2015 - 29. Juli 2015 um 15:16
Hi,
hat die neue EU-Erbrechtsverordnung irgendwelche Auswirkungen auf die bereits verfasste Testamente? Mein Opa befürchtet, dass sein Testament durch diese neue Ordnung ungültig wird. Leider befindet sich sein Anwalt im Urlaub und bis er zurückkehrt, ist man fertig mit den Nerven.

4 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 23. September 2018 um 06:54
Die EuErbVO gibt Bestandsschutz für bestehende Testamente.

Art. 83 Abs. 3
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 24. Juli 2019 um 13:01
Ist Ihr Opa Deutscher?

Hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland?

Und will er den auch beibehalten?
lost@de Beiträge 35 Mitglied seit Freitag April 10, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 17, 2015 12
Geändert am 24. Juli 2019 um 13:02
Vielen Dank für die Rückmeldung. Mein Vater ist deutsch-spanischer Rentner mit Hauptwohnsitz in Bremen. Alle 5 Monate fliegt er aber runter. Es geht dabei um sein Einzeltestament, welches er vor etwa 4 Jahren verfasst hat.
lost@de Beiträge 35 Mitglied seit Freitag April 10, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 17, 2015 12
Geändert am 23. September 2018 um 06:55
Danke Perry nochmal was ist denn EU-ErbVO? Was darf man drunter verstehen? Google hilft mir auch nicht weiter...