Sind zurückgezahlte Kreditzinsen Kapitalvermögen?

Expess76 Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag Juli 28, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 28, 2015 - Geändert am 24. Juli 2019 um 12:44
 Express76 - 30. Juli 2015 um 15:36
Sind Zinsen, die von mir für eine Kreditsumme gezahlt wurden und zwischenzeitlich von der Bank im Rahmen der Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren verrechnet wurden, in den Bereich der steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen einzuordnen? Diese zurückgezahlten Zinsen wurden von mir persönlich gezahlt und stellen doch kein Kapitalvermögen dar, oder?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus

1 Antwort

Zitat:

"Viele Kreditnehmer haben aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von ihren Banken zu Unrecht erhobene Kreditbearbeitungsgebühren erstattet bekommen. Diese erstatteten Beträge stellen nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums steuerpflichtige Zinserträge dar (lt. Schreiben des Ministeriums vom 27.05.2015). Solche Beträge sind daher als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Wir halten diese Ansicht für unzutreffend. Aus unserer Sicht handelt es sich hier um die Rückerstattung von nicht abzugsfähigen Zahlungen, die dann ebenfalls nicht versteuert werden müssen. Wir empfehlen daher, solche Beträge zwar in der Steuererklärung offenzulegen, allerdings gegen eine steuerliche Berücksichtigung mittels Rechtsbehelf vorzugehen."
Hallo Verena, ich bedanke mich auf diesem Wege für die ausführliche Info. Den vorgeschlagenen Weg werde ich versuchen. Danke nochmals